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| Die logopädische Behandlung ist ein Heilmittel der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Diese Heilmittelverordnung kann Ihnen beim Vorliegen einer entsprechenden Symptomatik von bestimmten Fachärzten oder Allgemeinmedizinern verordnet werden, egal ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind. Logopädische Verordnungen bei Sprech- und Sprachstörungen, z. B. nach Schlaganfall oder Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten die Heilmittelverordnung von den behandelnden Kinderärzten oder HNO-Ärzten. Eine ärztliche Kontrolle ist nach Beendigung einer Verordnung erforderlich. Die gesetzlichen Kassen fordern einen Selbstkostenbeitrag pro Verordnung. Die Höhe der Summe |
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